AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR ÜBERNACHTUNGEN AUF UND NUTZUNG VON YACHTEN DES VERANSTALTERS

YACHTING EXCLUSIVE D.O.O. (AUCH UNTER DER REGISTRIERTEN MARKE YACHTMEISTER).

1. PREIS, BUCHUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Übernachtungsleistung an Bord der Yacht schließen die uneingeschränkte Benutzung der Yacht samt allem

angegebenen Equipment ein. Zudem ist weiteres Equipment wie Handtücher, Bettwäsche, Beiboot,

Navigationselektronik, WiFi und weitere charterspezifische Services von Check-In bis zum Check-Out und der

Liegeplatz im Heimathafen eingeschlossen.

Der Preis beinhaltet keine Reisekosten zum Heimathafen, Transfers, Liegeplatzkosten außerhalb des

Heimathafens, Hafengebühren, sonstige Gebühren oder die lokale Kurtaxe.

Nach der Buchungsbestätigung, welche nur in Schriftform (auch per Telefax und E-Mail) gültig ist, sind die

Zahlungsbedingungen wie folgt:

• 50% innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung

• 50% nicht später als 8 Woche vor Bezug der Unterkunft an Bord

Vor Übernahme muss der Preis vollständig bezahlt sein.

Im Falle, dass die 50 % Anzahlung trotz dem Erhalt einer Zahlungserinnerung nicht innerhalb von 14 Tagen eingeht,

ist der Veranstalter bzw. die Generalagentur des Veranstalters berechtigt die Buchung zu stornieren.

Mit der Buchungsbestätigung und Anzahlung akzeptieren beide Parteien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

der Unterbringung an Bord und der Benutzung der Yacht samt allem Equipment und angebotenem Service.

Zusätzliche Dienstleistungen (wie Flughafen Transfer, zusätzliches Wassersportequipment, Einkauf von Speisen

und Getränken etc.) müssen mindestens 7 Tage vor Anreise angefragt werden und werden separat berechnet.

Sollte der Gast einen Skipper, Deckshand und/oder eine Hostess benötigen, muss dies bei Buchung bekannt

gegeben werden. Zur Buchung sind die notwendigen Befähigungen (Bootsführerschein, Funkzeugnis, eventuell

Meilennachweis) zu übermitteln, sofern der Gast ohne Skipper unterwegs ist. Die Crewliste für alle Crewmitglieder

ist spätestens eine Woche vor Übergabe zu übermitteln.

2. RÜCKTRITT / LEISTUNGSSTÖRUNGEN

Kann der Gast die Übernachtungsleistung mit Benutzung der Yacht, aus welchen Gründen auch immer, nicht

antreten, so informiert er unverzüglich den Veranstalter bzw. die Generalagentur des Veranstalters.

Gelingt eine Ersatzbuchung, so werden die bis dahin geleisteten Zahlungen nach Abzug evtl. anfallender Kosten

und einer Bearbeitungsgebühr von pauschal Euro 500,- rückerstattet.

Bei teilweiser Vermietung hat der Veranstalter das Recht auf den Differenzbetrag.

Sollte eine Ersatzbuchung oder teilweise Vermietung nicht möglich sein, fallen folgende Stornierungsgebühren an:

• 50% des Charter-Preises, wenn die Buchung mehr als zwei Monate vor dem ersten Charter-Tag storniert wird.

• 100% des Charter-Preises, wenn die Buchung weniger als zwei Monate vor dem ersten Charter-Tag storniert

wird.

Wir empfehlen unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung.

Sollte die Leistung vom Veranstalter nicht wie gebucht erbracht werden und vom Veranstalter kein wertmäßig

gleiches, ähnliches oder besserer Ersatzschiff rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, so kann der Gast bei einer

Leistungsdauer bis zu 7 Tagen, nach 24 Stunden vom Vertrag zurücktreten.

Es gilt dieselbe verpflichtende Wartezeit für Reparaturen, die während der Leistungsperiode anfallen und nicht auf

einem Verschulden des Kunden beruhen. Ausgenommen davon sind Leistungsstörungen von Komponenten, die

auf ein sicheres Navigieren der Yacht keinen Einfluss haben, die trotz regelmäßiger Wartung auftreten und nicht

vom Veranstalter verschuldet sind. Hier obliegt es beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn

die Wetterbedingungen bzw. die Position der Yacht eine Reparatur oder Intervention innerhalb 24 Stunden nicht

zulassen, liegt das nicht im Verschulden des Veranstalters und die verpflichtende Wartezeit verlängert sich

entsprechend.

YACHTING EXCLUSIVE D.O.O. office@yachtingexclusive.com

Marina Frapa, Uvala Soline 1 www.yachtingexclusive.com

22203 Rogoznica www.yachtmeister.at

Phone: +43 (0) 664 51 46 806

Wenn der Gast berechtigt vom Vertrag zurücktritt, so hat er Anspruch auf Rückvergütung des gesamten

Leistungspreises bzw. bei Rücktritt während der Leistung auf anteilige Vergütung. Darüber hinausgehende

Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Für den Fall eines verspäteten Beginnes der Leistung durch

Verschulden des Veranstalters erhält der Kunde die Ausfallszeit rückvergütet und überdies die Nächtigungskosten

(bis max. Euro 200,- pro Nacht) ersetzt.

Falls Teile der Ausrüstung und Ausstattung einer vorangegangenen Leistung beschädigt oder verloren wurden,

ohne dass vor Antritt der neuen Leistung entsprechend Ersatz gesorgt werden konnte, kann der Kunde deshalb

nicht vom Vertrag zurücktreten oder dem Veranstalter gegenüber Minderung geltend machen, es sei denn, das

Schiff würde dadurch in seiner Seetüchtigkeit beeinträchtigt.

3. KAUTION AND YACHT VERSICHERUNG

Alle Yachten haben eine Haftpflichtversicherung, eine Insassenunfallversicherung und eine Kaskoversicherung mit

Selbstbehalt, welche in etwa der Kaution lt. der aktuellen Preisliste entspricht. Die Segel sind von keiner

Versicherung abgedeckt. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die bei Schäden am Segel anfallen können. Das

persönliche Eigentum der Gäste ist nicht versichert, ebenso wenig grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Es wird dringend empfohlen, dass zum Zeitpunkt der Buchung, der Kunde und alle Crewmitglieder eine

ausreichende Reise- und Unfallversicherung abschließen.

A) KAUTION

Vor der Übergabe der Yacht muss eine Sicherheitsleistung in Bar oder mittels Kreditkarte hinterlegt werden (Visa,

oder Mastercard). Nach Leistungserbringung wird die Kaution komplett zurückerstattet, sofern es keine

Beschädigung an der Yacht oder Verlust der Yachtausstattung gibt. Sollte das der Fall sein, kann der Veranstalter

einen Teil der Kaution einbehalten, der die Kosten für etwaige Reparaturarbeiten deckt und ausreicht, um

verlorenes Equipment anzuschaffen. Auch wenn ein Skipper an Bord ist, muss die Kaution in der Höhe lt. Preisliste

hinterlegt werden.

Es empfiehlt sich grundsätzlich, dass der Charterer selbstständig eine Kautionsversicherung abschließt, die die og.

Risiken abdeckt.

B) BESCHÄDIGUNGEN UND HAVARIEN

Treten während der Leistungszeit Schäden auf, die durch normalen Materialverschleiß verursacht werden,

veranlasst der Kunde (nach Absprache mit dem Veranstalter) die unverzügliche sachgerechte Schadensbehebung

bis zur Höhe von Euro 500,- zur späteren Verrechnung mit dem Veranstalter unter Vorlage von Quittungen.

Ausgetauschte Teile sind aufzubewahren. Bei größeren Schäden sowie Havarien ist der Veranstalter sofort zu

benachrichtigen. Der Kunde ist angehalten zu unternehmen, was der Minderung des Schadens und der

Folgeschäden (wie Ausfall usw.) dienlich ist und ggf. nach Absprache mit dem Veranstalter Reparaturen in Auftrag

zu geben.

Wenn der Kunde für Schäden und o.g. Vorgänge mitverantwortlich ist oder gegen die Vertragsbedingungen

verstößt, hat er die Kosten, einen evtl. Gebührenausfall und einen evtl. weitergehenden direkten oder indirekten

Schaden zu ersetzen, sofern dieser von der Versicherung nicht übernommen wird.

Bei Schäden am eigenen und/oder fremden Schiff oder Personen ist der Kunde verpflichtet den Vercharterer

unverzüglich zu informieren, aussagekräfte Fotos und einen Schadensbericht beim zuständigen Hafenkapitän

anzufertigen.

Lässt sich ein Schaden nicht unterwegs beheben und ist eine Rückkehr den Umständen entsprechend vertretbar,

so ist der Kunde verpflichtet, nach Abstimmung mit dem Veranstalter vorzeitig zurückzukehren, sodass die

Reparatur vor Beginn der Folgeleistung durchgeführt werden kann.

Im Falle, dass kein Skipper gebucht wird, empfehlen wir zum Zeitpunkt der Buchung eine ausreichende Skipper-

Haftpflicht-, Skipper-Unfall-, Skipper-Rechtschutz, und Charter-Folgeschaden-Versicherung abzuschließen.

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4. ÜBERGABE DER YACHT (CHECK-IN)

Der Veranstalter hat die Yacht am Samstag im Heimathafen bis 17:00 Uhr zu übergeben. Zum Check-In ist der

Kunde angehalten die Buchungsbestätigung und die Befähigungsnachweise wie Führerschein, Funkzeugnis und

eventuelle Meilenbestätigung bereit zu halten.

Die Yacht, Beiboot, Jetski, etc. werden mit vollen Kraftstofftanks übergeben und müssen somit in diesem Zustand

wieder zurückgebracht werden. Der Kunde oder der vom Kunden beauftragte Skipper bekommt die Yacht im Detail

erklärt und gezeigt, danach bestätigt der Kunde schriftlich Funktion und Zustand der Yacht, Inventar und Equipment

und ist verpflichtet die Yacht in diesem Zustand wieder zurückzubringen. Spätere Einwendungen des Kunden zu

Tauglichkeit von Schiff und Ausrüstung sind danach nicht mehr möglich. Dies gilt auch für elektrische und

elektronische Teile und Instrumente.

Bei eventuellen, verdeckten Mängeln an wesentlichen Komponenten der Yacht, die zum sicheren Navigieren der

Yacht notwendig sind, verliert der Kunde nicht den Anspruch auf angemessene Rückerstattung.

Sollte der Kunde oder der Veranstalter während der Übergabe feststellen, dass der Kunde nicht zweifelsfrei in der

Lage ist, die Yacht sicher zu navigieren ist der Kunde verpflichtet einen Skipper zuzubuchen. Dies wird lt. Preisliste

berechnet.

5. RÜCKGABE DER YACHT (CHECK-OUT)

Die Rückgabe der Yacht hat am Freitag im Heimathafen nicht später als 17:00 Uhr zu erflogen.

Der Kunde kann bis Samstag 9:00 Uhr auf der Yacht bleiben.

Zum Zeitpunkt der Rückgabe des Schiffes werden die Yacht und Ausstattung auf Schäden und Vollständigkeit

überprüft – auch unter Wasser.

Alle Treibstofftanks müssen gefüllt sein.

Ferner ist der Kunde angehalten, die Yacht mit leeren Fäkalientanks zurückzubringen.

Sollte der Kraftstofftank nicht voll sein, können die Kosten für fehlenden Treibstoff und den Aufwand der Betankung

(Euro 50,-) bis zur Höhe der Kaution einbehalten werden.

Im Falle, dass die Fäkalientanks nicht geleert wurden, berechnet der Veranstalter Euro 150,-.

Unsachgemäße Verwendung der Toiletten und darauf resultierende Verstopfungen werden ebenfalls mit Euro 150,-

pro Toilette berechnet.

Bei Verlust oder Schäden wird die Kaution ganz oder teilweise, je nach Schadensumfang, bis zur endgültigen

Kostenberechnung einbehalten, sofern die sofortige Abrechnung nicht möglich ist. Der Veranstalter ist dann

verpflichtet dem Kunden zeitnah eine detaillierte Abrechnung zu liefern.

Wenn durch den Veranstalter bestätigt wird, dass die Yacht ordnungsgemäß zurückgebracht wurde, ist der

Veranstalter verpflichtet die Kaution an den Kunden zurückzuerstatten bzw. den

Kautionsbeleg/Kreditkartenbelastung dem Kunden auszuhändigen.

Eine verspätete Rückgabe aufgrund schlechter Wetterbedingungen wird nicht anerkannt, denn es ist verpflichtend,

einen Törn so zu planen, dass eine pünktliche Rückgabe gewährleistet ist. Bei Zuwiderhandlung und daraus

resultierende Schäden aufgrund von Verzögerungen können bis zur Höhe der Kaution einbehalten werden. Die

Geltendmachung von darüber hinausgehende Schäden ist zulässig.

Dies gilt nicht bei verspäteter Rückgabe aufgrund von Mängeln, die in der Verantwortung des Veranstalters liegen.

Sollte die Yacht nicht in den vereinbarten Heimathafen zurückgebracht werden, ist der Kunde verpflichtet, die

Überführungskosten in den Heimathafen zu tragen. Diese und etwaige weitere entstehende Schäden aufgrund von

Verzögerungen können bis zur Höhe der Kaution einbehalten werden. Die Geltendmachung von darüber

hinausgehende Schäden ist zulässig.

Sofern der Kunde länger an Bord bleiben möchte, hat er den Veranstalter zu benachrichtig, dass die weitere

Verfügbarkeit des Schiffes und/oder Skippers geprüft und die notwendigen administrativen Aufgaben (Crewliste,

Zahlung...) erledigt werden können.

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6. PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich

• fähig und kompetent zu sein, die Yacht sicher zu führen

• alle notwendigen Befähigungsnachweise/Lizenzen zu haben

• im Falle, dass ein Skipper gebucht wurde:

unbedingt und ausnahmslos den Anweisungen, des Skippers Folge zu leisten.

• das kroatische Hoheitsgebiet mit der Yacht nicht zu verlassen

• das Schiff und die Ausrüstung sorgfältig und nach den Regeln der Seemannschaft zu behandeln

• das Schiff den Wetterbedingungen entsprechend zu manövrieren und gegebenenfalls in einen sicheren Hafen

zu steuern

• das Schiff oder Ausstattung nicht Dritten zu überlassen

• keine Personen/Warentransporte gegen Entgelt durchzuführen

• keine verbotenen Güter zu transportiere

• das Schiff nicht mit mehr Personen zu belegen als in der Crewliste/Ausschreibung angegeben

• die Crewliste spätestens eine Woche vor Charterbeginn online zu übermitteln

(für die Richtigkeit der angegeben Daten haftet der Kunde)

• den Veranstalter über einen Crewwechsel während des Leistungszeitraums zu informieren

• die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten

• den Geräuschpegel an Bord (speziell in den Marinas und anderen Liegeplätzen) in gesetzlichen Grenzen zu

halten und sich an die Nachtruhe zu halten

• respektvoll gegenüber anderen zu verhalten

• keine Wett- und Regattafahrten zu bestreiten

• ein Ausweisdokument für den gesamten Leistungszeitraum bei sich zu haben

• die Yacht nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu führen

• den Veranstalter unverzüglich über Schäden an Bord zu informieren

• bei Schlepphilfen mit eigener Leine den Bergelohn vor Annahme der Hilfe und mit Zustimmung des

Veranstalters zu vereinbaren

• die während des Törns notwendigen Kontrollintervalle einzuhalten

• einen sicheren Liegeplatz nicht zu verlassen,

wenn eine Windgeschwindigkeit von mehr als 25 Knoten angesagt ist

• den Törn so zu planen das eine rechtzeitige Rückgabe der Yacht sichergestellt ist

• keine Nachtfahrten ohne die Zustimmung des Veranstalters zu machen

• keinen Fischerei- oder Tauchsport ohne die nötigen Genehmigungen auszuführen

• keine Haustiere ohne vorherige Absprache an Bord zu nehmen

• Fäkalientanks min. 1 sm vor der Küste zu klären

• die Yacht, Beiboot oder Jetski nicht an Crewmitglieder ohne Führerschein zu überlassen

• die Yacht unbeschädigt, mit vollständiger Ausstattung und in besenreinem Zustand zurückzugeben

• falls bei Auftreten von Problemen, welcher Art auch immer, der Veranstalter nicht erreichbar sein sollte, mit

Sea-Help telefonisch Kontakt aufzunehmen (Tel.: +385 919 112 112), mit dem der Veranstalter in einem

Vertragsverhältnis steht.

Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter hat der Kunde für die daraus entstehenden

Folgen in vollem Umfang zu haften. Der Charterer haftet inkl. allen Crewmitgliedern dem Vercharterer gegenüber

gesamtschuldnerisch.

7. VERPFLICHTUNGEN DES VERANSTALTERS

Der Veranstalter ist verpflichtet die Yacht zum vereinbarten Zeitpunkt in gutem, funktionstüchtigem und gereinigtem

Zustand professionell zu übergeben. Die Yacht muss vollgetankt und die Wassertanks gefüllt sein. Die

Fäkalientanks müssen geleert sein. Die Ausstattung lt. Ausschreibung muss an Bord und funktionstüchtig sein. Die

wichtigsten Hilfsmittel zur Navigation wie Kartenmaterial, Navigationsbesteck und sinnvolle Literatur muss sich

ebenfalls an Bord befinden.

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Im Falle, dass die gebuchte Yacht zum Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht, ist der Veranstalter verpflichtet,

spätestens innerhalb von 24 Stunden eine wertmäßig gleiche, ähnliche oder bessere Ersatzyacht zur Verfügung zu

stellen. Wenn dies nicht gelingt, ist der Leistungspreis in voller Höhe zurückzuerstatten. Etwaige

Übernachtungskosten während der Wartezeit gehen zu Lasten des Veranstalters (bis max. Euro 200,- pro Nacht).

Für Verspätungen aufgrund höherer Gewalt oder widriger Wetterbedingungen hat der Veranstalter nicht zu haften.

8. BEANSTANDUNGEN

Der Kunde hat das Recht berechtigte Beschwerden einzureichen und eine ganze oder teilweise Rückerstattung

des Leistungspreises zu fordern, dies hat in der Schriftform zu erfolgen und muss von einem Vertreter des

Veranstalters abgezeichnet werden.

Sollte dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Leistung erflogen, kann der Kunden keine Ansprüche

mehr geltend machen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht als vereinbart.

Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden zunächst versucht gütlich beizulegen. Sollte das nicht gelingen,

wird als ausschließlich zuständiger Gerichtsstand das Bezirksgericht in Zell am See vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen YACHTING EXCLUSIVE D.O.O.

Stand: 6.12.2022

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